
Dr. Lutz Harnack
Zahnarzt, DGParo Spezialist für Parodontologie

Dr. Bernd Harnack
Zahnarzt, Praxisgründer 1978
mehr zu Dr. Bernd Harnack
Dr. Bernd Harnack studierte von 1970 bis 1975 Zahnheilkunde an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Im Juli 1975 schloss er sein Studium mit dem Staatsexamen und der Approbation als Zahnarzt ab.
Im Januar 1976 wurde er mit dem Thema: „Untersuchungen zur Beeinflussbarkeit der venösen Blutalkoholkonzentration durch Anlegen einer Staumanschette im Anstieg und Gipfelbereich der Blutalkoholkonzentration“ zum Dr. med. dent. promoviert.
Von 1975 bis 1978 war er Vorbereitungsassistent in der Zahnarztpraxis Dr. J.M. Wagner in Trier.
Im August 1978 ließ sich Dr. Harnack in eigener, generalistisch ausgerichteter Praxis in Trier-Tarforst nieder.
Von 1978 bis 1989 gab er an der Berufsbildenden Schule für Wirtschaft Fachkundeunterricht.
Seit 1983 ist er Obmann für Jugendzahnpflege im Kindergarten und der Grundschule.
Dr. Harnack wurde für verschiedene Aufgaben zum Gutachter und Obergutachter bestellt und ist seitdem als solcher tätig:
Parodontologie-Gutachter für Ersatzkassen (1990) | |
Zahnersatz-Gutachter für Primär- und Ersatzkassen (1992) | |
Zahnersatz-Obergutachter für Ersatzkassen (1995) |
Weiterhin ist Dr. Bernd Harnack in der Standespolitik sehr aktiv:
Mitglied der Vertreterversammlung der Bezirkszahnärztekammer Trier (1992-2012) | |
Mitglied der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (1992-2012) | |
Mitglied der Vertreterversammlung der Versorgungsanstalt bei der LZK Rheinland-Pfalz (1992-2012) | |
Mitglied im Vorstand der BZK Trier (1992-2002) Vorsitzender des Fortbildungsausschusses der Bezirkszahnärztekammer Trier (1992-2007) |
2007 gründete er eine Berufsausübungsgemeinschaft mit seinem Sohn Dr. Lutz Harnack.
Dr. Bernd Harnack war zu jeder Zeit darauf bedacht sein Wissen auf den aktuellen Stand der zahnmedizinischen Forschung zu halten. Daher ist er Mitglied in zahlreichen Fachgesellschaften:
Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Zahnmedizinischen Vorsorge in Rheinland-Pfalz | |
Deutsche Gesellschaft für Parodontologie | |
European Federation of Periodontology | |
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Arbeitskreis Ergonomie der DGZMK |
Für seine langjährige standespolitische Tätigkeit wurde er 1999 mit Verdienstmedaille der Rheinland-Pfälzischen Zahnärzte ausgezeichnet.
Zudem wurde ihm das freiwillige Fortbildungssiegels der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz 2009 verliehen.
Im Mai 2013 legte er die Geschicke der Praxis in die Hände seines Sohnes, steht aber nach wie vor mit seinem jahrzehntelangen Erfahrungsschatz und Kompetenz seinen langjährigen Patienten und dem Praxisteam zur Verfügung.

Praxisteam
Informationen zu weiteren Mitgliedern des Praxisteams erhalten Sie hier:
Das gesamte Team
![]() | Karin Deutsch |
![]() | Elke Reiter |
| |
![]() | Alexandra Moldovan |
![]() | Elisabeth Huß |
![]() | Gaby Weber |
![]() | Natalie Zang Zahnmedizinische Fachangestellte, Stuhlassistenz und Prophylaxe |
Gesunde und schöne Zähne sind ein wertvolles Gut. Dr. Harnack und sein Team stehen Ihnen mit kompetenten Rat und Tat zur Seite. Mit individuellen auf wissenschaftlicher Evidenz basierenden Behandlungskonzepten helfen wir Ihnen, dieses Gut ein Leben lang zu bewahren und zu schützen.
Zu unserem umfassenden Therapieansatz gehören neben modernsten, schonenden Behandlungsmethoden auch eine effektive Prophylaxe und Nachsorge.

WAS IST EIN DG PARO SPEZIALIST FÜR PARODONTOLOGIE?
Die DG PARO hat 1992 den DG PARO-Spezialisten für Parodontologie® ins Leben gerufen.
Die Ausbildung zum DG PARO-Spezialisten für Parodontologie® ist mit der Ausbildung zum Fachzahnarzt für Parodontologie identisch und beinhaltet eine Ausbildung von ca. 5.000 Stunden. Davon müssen 2 Jahre an einer Fachabteilung für Parodontologie einer Universitätszahnklinik oder vergleichbaren Ausbildungsstätten absolviert werden.
Im Fach Parodontologie gibt es viele Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Viele Zahnärzte verwenden verschiedene Bezeichnungen, mit denen sie ihre besondere Befähigung und Qualifikation für die Behandlung von Parodontalerkrankungen herausstellen. Alle Zahnärzte sind dafür ausgebildet, Parodontalerkrankungen zu erkennen und leichte bis mittlere Erkrankungen zu behandeln. Für die Beurteilung und Behandlung schwerer und komplizierter Fälle kann es hilfreich sein, einen auf Parodontologie spezialisierten Zahnarzt aufzusuchen.
Was steckt hinter der Bezeichnung DG PARO-Spezialist für Parodontologie® Für welchen Ausbildungsumfang und für welche Qualifikation stehen diesem Namen?
weitere Informationen
An deutschen Universitäten erhält jeder Zahnarzt in seinem Studium eine Grundausbildung in den 5 Kernfächern der Zahnmedizin:
Zahnerhaltungskunde | |
Zahnärztliche Prothetik (Zahnersatzkunde) | |
Zahnärztliche Chirurgie | |
Kieferorthopädie | |
und Parodontologie |
Die Parodontologie beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prophylaxe), Erkennung (Diagnostik) und Behandlung von Erkrankungen des Zahnfleisches (Gingiva) sowie des gesamten Zahnhalteapparates (Parodont).
Die Ausbildung in Parodontologie umfasst theoretische Kenntnisse zu allen Aspekten des Faches und eine praktische Ausbildung in der Diagnostik, der Vorbeugung und nichtchirurgischen Behandlung parodontaler Erkrankungen. Damit werden alle Zahnärzte in die Lage versetzt, parodontale Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und einfache bis mittelschwere Fälle zu behandeln. Obwohl in Deutschland etwa 10 bis 15% aller Erwachsenen an schweren Formen parodontaler Erkrankungen (überwiegend Parodontitis: entzündliche Zerstörung des Zahnhalteapparates) leiden, macht das Fach Parodontologie an deutschen Universitäten weniger als 5% des Unterrichts aus und umfasst keine vertiefende praktische Ausbildung in operativen Verfahren (Parodontalchirurgie). Verglichen werden kann diese Ausbildung mit der Qualifikation des Hauszahnarztes, der sich nach seinem Studium nicht weiter auf dem Gebiet der Parodontologie fort- und weitergebildet hat. In schwierigeren und komplexeren Fällen überweist der Haus(zahn)arzt deshalb seine Patienten an einen Fach(zahn)arzt. In Deutschland gibt es Fachzahnärzte für Oralchirurgie und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie.
Die Ausbildung von Fachzahnärzten liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, die diese hoheitliche Aufgabe an die Landeszahnärztekammern (Berufsvertretung der Zahnärzte) abgegeben haben. Bis heute ist der Fachzahnarzt für Parodontologie in Deutschland nur im Zahnärztkammerbereich Westfalen-Lippe eingeführt worden. In allen anderen Bundesländern haben sich die Zahnärztekammern, aufgrund vor allem standespolitischer Erwägungen, bisher bislang nicht dazu entscheiden können, ebenfalls parodontologisch intensiv geschulten zahnärztlichen Spezialisten den offiziellen Titel eines Fachzahnarzt zu verleihen.
DG PARO-Spezialist für Parodontologie®
Um diese Lücke zu schließen, hat die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie 1992 den DG PARO-Spezialisten für Parodontologie® ins Leben gerufen.
Die Ausbildung zum DG PARO-Spezialisten für Parodontologie® ist mit der Ausbildung zum Fachzahnarzt für Parodontologie identisch: Nach seinem Studium hat der Zahnarzt eine 3-jährige Weiterbildung absolviert, in der er sich intensiv mit Parodontologie beschäftigt und viele 100 Patienten mit parodontalen Erkrankungen sieht und behandelt.
In dieser Zeit erhält der Fachzahnarzt eine intensive und umfassende theoretische und praktische Ausbildung, die ihn in die Lage versetzt alle Erkrankungen des Zahnfleisches (Gingiva) und des Zahnhalteapparates (Parodont) zu erkennen und umfassend zu behandeln. Aber auch Implantate, plastische Parodontalchirurgie und die Rekonstruktion mit Zahnersatz sowie die Nachsorge gehören zu seiner Ausbildung. Er muss nachweisen, in seiner Ausbildungszeit alle möglichen parodontologischen Behandlungsmaßnahmen durchgeführt zu haben (Operationskatalog). Dies beinhaltet somit eine Ausbildung von ca. 5.000 Stunden. Davon müssen 2 Jahre an einer Fachabteilung für Parodontologie einer Universitätszahnklinik oder vergleichbaren Ausbildungsstätten absolviert werden. Die Abschlussprüfung wird vor einer Kommission der DG PARO abgelegt.
Die Qualifikation „DG PARO-Spezialist für Parodontologie®“ ist gesetzlich geschützt und wird von vielen Zahnärzten, die diese Ausbildung gemacht haben, auf dem Praxisschild geführt.
Der Fachzahnarzt für Parodontologie und der DG PARO-Spezialist für Parodontologie® können als die am umfangreichsten ausgebildeten Parodontologen bezeichnet werden. Die Fachzahnärzte für Parodontologie und die DG PARO-Spezialisten für Parodontologie® sind im Berufsverband der Fachzahnärzte und Spezialisten für Parodontologie (BFSP) organisiert.
Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied
Im Unterschied zum DG PARO-Spezialisten für Parodontologie®, der eine bestimmte Ausbildung absolviert haben muss, um diese geschützte Bezeichnung führen zu dürfen, darf sich jeder Zahnarzt, egal wie gut er in Parodontologie ausgebildet ist, „Spezialist für Parodontologie“ nennen.
(Quelle: Deutsche Gesellschaft für Parodontologie)
UNSERE KONTAKTDATEN
Bei Fragen oder zur Terminabsprache stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
IHRE NACHRICHT AN UNS
IHR WEG ZU UNS
Auskunft über den Zahnärztlichen Bereitsschaftsdienst in der Region Trier erhalten sie bei der:
Bezirkszahnärztekammer Trier (Website)
oder telefonisch:
1805 · 06 51 00
Festnetz: 0,14 € / Min.
Mobilfunk: max. 0,42 € / Min.
Sie werden mit der diensthabenden Zahnarztpraxis verbunden.
Pflichtangaben gemäß §5 Telemediengesetz (TMG)
Zahnarztpraxis Dr. Lutz Harnack
Zahnarzt Dr. med. dent. Lutz Harnack
An der Pferdsweide 26
54296 Trier-Tarforst
Telefon: 0651 · 1 01 58
E-mail: frage@dr-harnack.de
weitere Angaben
Berufsrechtliche Angaben
Dr. Lutz Harnack, Zahnarzt
Approbation verliehen durch das Land Hessen / Bundesrepublik Deutschland
Kammerzugehörigkeit
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Langenbeckstr. 2
55131 Mainz
Tel. 06131 · 9 61 36 60
Fax. 06131 · 9 61 36 89
E-Mail: geschaeftsstelle@lzk.de
Zuständige Aufsichtsbehörde für vertragszahnärztliche Tätigkeiten
Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Eppichmauergasse 1
55116 Mainz
Tel.: 06131 · 89 27 – 0
Fax: 06131 · 22 57 06
Geltendes Berufsrecht:
· Berufsordnung für Zahnärzte in Rheinland-Pfalz
· Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde / Zahnheilkundegesetz
· Heilberufsgesetz
· Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012)
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